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Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
Im Mittelpunkt von Forschung und Lehre des Lehrstuhls stehen das Strafrecht und das Strafprozessrecht. Strafrechtsdogmatische Erkenntnisse werden zudem – ganz im Sinne einer „gesamten Strafrechtswissenschaft“ – zu empirisch-kriminologischen Befunden in Beziehung gesetzt.