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Promotionsbetreuung

Haben Sie vor, zu einem der Forschungsgegenstände des Lehrstuhls zu promovieren? Auch unabhängig von einer Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in am Lehrstuhl besteht die Möglichkeit zur Promotion unter Betreuung von Professorin Ingke Goeckenjan. Gerne können Sie sich – unter den folgenden Voraussetzungen – mit Ihren Vorstellungen bewerben.

Voraussetzung ist zunächst, dass Sie die Kriterien der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität erfüllen. Prüfen Sie dies bitte eigenständig vor Ihrer Bewerbung. In der Regel muss eine der beiden juristischen Staatsprüfungen mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ bestanden sein. Die Teilnahme an dem nach § 4 Abs. 2 Promotionsordnung erforderlichen Grundlagenseminar kann gegebenenfalls noch während der Promotionszeit nachgeholt werden.

Ein Dissertationsthema wird in Absprache mit der Lehrstuhlinhaberin festgelegt. Hilfreich ist, wenn Sie bereits im Vorfeld Ihrer Bewerbung eine Forschungsfrage identifiziert haben, mit der Sie sich vertieft wissenschaftlich auseinandersetzen möchten. Ziel der Dissertation muss stets sein, eine wissenschaftlich relevante Frage in methodisch abgesicherter Weise gezielt und abschließend zu beantworten. Dabei ergeben sich regelmäßig auch Bezüge zu den Grundlagen des Strafrechts und der Bezugsdisziplinen. Damit die gewonnenen Erkenntnisse auch angemessen wahrgenommen und rezipiert werden, ist es wichtig, die Arbeit im Hinblick auf Struktur und sprachlichen Ausdruck nachvollziehbar und ansprechend zu gestalten.

Nach Abstimmung eines Themas oder Themenbereiches muss die Bewerberin/der Bewerber zunächst ein Exposé (ca. 5 bis 15 Seiten) vorlegen. Aus diesem muss erkennbar werden, dass Sie sich bereits einen Überblick über den bisherigen Stand der Forschung verschafft haben. Außerdem sollten Sie darin die zentralen Forschungsfragen formulieren und den methodischen Weg hin zu ihrer Beantwortung skizzieren. Die Klarheit der Gedankenführung sowie ein hohes sprachliches Niveau, welche die Dissertation kennzeichnen sollen, müssen schon im Exposé zum Ausdruck kommen.

Wenn aus dem Exposé erkennbar wird, dass die Bewerberin/der Bewerber über die zur Anfertigung einer Dissertation erforderlichen methodischen und sprachlichen Fähigkeiten verfügt, kann eine Promotionsvereinbarung zwischen der Doktorandin/dem Doktoranden und der Lehrstuhlinhaberin geschlossen werden.

Die Betreuung der Promotion erfolgt im Wesentlichen über Einzelgespräche sowie regelmäßig stattfindende Doktorandenseminare. Darüber hinaus werden individuelle Zielvereinbarungen getroffen, um den Fortgang der Arbeit zu strukturieren und zu evaluieren.

Falls Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Abgeschlossene Promotionen

Yeliz Bulut
Hassrede in sozialen Netzwerken – Phänomenologische und strafrechtliche Betrachtung, 2024
Anouk Ludwig Der Straftatbestand des Sportwettbetruges gemäß § 265c StGB – Legitimer Straftatbestand oder rein symbolisches Strafrecht?, 2022
Maximilian Kloss  Die Individualisierung des Vermögensschadens beim Betrug – Zugleich eine Untersuchung zum Verhältnis zwischen vertraglicher Risikoverteilung und Betrugsstrafbarkeit unter Einbindung wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse, 2022
Marcel Neumann Pönalisierung des sexuellen Übergriffs und der sexuellen Nötigung durch § 177 StGB, 2020
Nina Linnenbank Der Rückschaufehler bei strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbeurteilungen, 2019